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    AGBs

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fotografie & Videografie

    (auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/AGB der österreichischen Fotografen)

    I. Allgemeines

    1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Fotografen von ‚Clicklich‘ (Kaya Koinig und Clark H. Alexander) oder deren Vertreter oder deren Assistenz durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
    2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.

    II. Produktionsaufträge

    1. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung des unterzeichneten Angebots. Mit Unterzeichnung des Angebots werden die zum Zeitpunkt der Unterschrift gültigen AGBs akzeptiert. Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich von ‚Clicklich‘ anerkannt werden.
    2. Die Fotografen werden den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie können den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore, Buchbinder, Bild-/Videobearbeiter etc.) ausführen lassen. Sofern die Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen treffen, sind die Fotografen hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bild-/Videoauffassung, des Aufnahmeorts und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen/filmischen) Mittel. Die genaue Bezeichnung des Auftrages ist dem Angebot zu entnehmen.
    3. Kaya und Clark wählen gemeinsam die Best-Of-Bilder und Best-Of-Videos (anhand von Stimmung, Emotionen, etc.) aus, welche sie allesamt, nach Abschluss der Bearbeitung/Entwicklung/Filmschnitt, den Auftraggebern übersenden/-reichen.
    4. Mit Bildbearbeitung und -Entwicklung in unseren Paketen, ist die generelle Bearbeitung der Bilder in Farben, Kontrast, Helligkeit, Schärfe, Anschnitte und partielles Aufhellen und Abdunkeln gemeint. Die Retusche-Arbeit (störende Haare, Narben, Pickel, Hintergründe, Flecken, etc.) ist ein aufwendigerer und eigener Arbeitsschritt in einem anderen Arbeits-Tool. Die Auftraggeber können auf Wunsch eine Bild-Retusche anfordern, dieser Auftrag wird dann, je nach Aufwand, von ‚Clicklich‘ gesondert verrechnet.
    5. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von den Fotografen schriftlich zu bestätigen.
    6. Verzögert sich die Lieferung/Leistung aus Gründen, die ‚Clicklich‘ nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen stattfinden, ist ‚Clicklich‘ verpflichtet den Auftraggebern Bescheid zu geben.
    7. Mängelbeanstandungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Übergabe des Werkes an die Auftraggeber bei den Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
    8. Sofern vereinbart, verpflichten sich die Fotografen das bearbeitete digitale Bildmaterial (JPEG- Dateien) & das bearbeitete Videomaterial (MOV oder MP4-Dateien) den Auftraggebern zu überreichen bzw. zu senden. Eine Haftung für den Versand wird ausgeschlossen.
    9. Die Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder. Auch eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) ist ausgeschlossen.

    III. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber

    1. Die Auftraggeber sind verpflichtet, jede Änderung ihrer Namen oder ihrer Anschrift unverzüglich bekannt zu geben.
    2. Die Auftraggeber sind verpflichtet Änderungen zu Ort und Uhrzeit bekannt zu geben. 3. Die Auftraggeber verpflichten sich den Fotografen zweckdienliche Auskünfte für die Leistungserbringung von ‚Clicklich‘ zu erteilen.
    4. Die Auftraggeber sind verpflichtet gewünschte Informationen (wie Musikwünsche für den Videoschnitt etc.) innerhalb des Bearbeitungszeitraumes (4 bis 7 Wochen nach dem Foto- /Videotermin) für den finalen Abschluss zu liefern. Bei Versäumnis bzw. nicht Lieferung der gewünschten Informationen innerhalb des Bearbeitungszeitraumes wird eine schriftliche Nachfrist gesetzt. Bei nicht Einhalten der Nachfrist behält sich ‚Clicklich‘ vor, den Auftrag als abgeschlossen zu betrachten und das bereits getätigte Entgelt einzubehalten.
    5. Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass es in deren alleiniger Verantwortung liegt, die Genehmigung für Fotoaufnahmen vom Veranstaltungsort, der Kirche oder sonstigen Locations einzuholen. Es liegt nicht in der Verantwortung der Fotografen, wenn die Tauf-/Firmungs/ Erstkommunions-gesellschaft, der/die anwesende Pfarrer/in, freie Redner/in, sowie die Dekoration so platziert sind, dass eine Sichtbeschränkung bei den Foto- und Videoaufnahmen gegeben ist.

    IV. Nutzungsrechte & Persönlichkeitsrechte

    1. Die Auftraggeber erwerben an den Bildern und Videos die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte für die kommerzielle Nutzung werden nicht übertragen. Können jedoch nach Absprache bzw. schriftlicher Vereinbarung gesondert geregelt werden, und sind dann ggf. angemessen & separat zu vergüten. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleiben die Fotografen als Urheber berechtigt, besonders schöne Aufnahmen im Rahmen ihrer Präsentation insbesondere publizistisch z.B. für stilvolle Magazine, eigene Homepages/Blogs/Social Media-Seiten, Ausstellungen & Videokanäle, oder Fachmagazine für Fotografie, fachliche Wettbewerbe/Awards etc. zu verwenden. Hiervon ausdrücklich ausgenommen bleiben Aktaufnahmen, zur Veröffentlichung bedarf es einer gesonderten Genehmigung der Auftraggeber. 2. Jegliche Änderungen bzw. Bearbeitungen seitens der Auftraggeber an den Bildern & Videos (Farbe, Helligkeit, Kontrast, Anschnitte Fotos, Reihenfolge Videosequenzen etc.) sind nicht gestattet und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Alle gelieferten Bilder und Videos durch ‚Clicklich‘ sind urheberrechtlich geschützt. Diverse Manipulationen sind nur mit ausdrücklicher & schriftlicher Zustimmung von ‚Clicklich‘ als Urheber zulässig.
    3. Für Auftraggeber die im Interesse der Öffentlichkeit stehen (Promis, VIPs, etc.) und dadurch die Veröffentlichung des Foto-/Videomaterials durch die Fotografen ablehnen, müssen Exklusivrechte eingeräumt und eine Sperrung des Materials gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 50% auf das jeweilige Grundhonorar.
    4. Für Auftraggeber aus dem privaten Bereich, die eine Veröffentlichung des Foto- /Videomaterials durch die Fotografen ablehnen, müssen Exklusivrechte eingeräumt und eine Sperrung des Materials gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 20% auf das jeweilige Grundhonorar.

    V. Künstlerischer Gestaltungsspielraum

    1. Die Auftraggeber werden darauf hingewiesen, dass Fotos & Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Die Fotos & Videos auf der ‚Clicklich‘ Homepage dienen als Referenz für den angewandten Foto- und Videostil und dessen Bearbeitungen im optischen Aussehen. Reklamationen und/oder Bemängelungen hinsichtlich des von ‚Clicklich‘ ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums (Stil & Bearbeitung), des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie & Videografie sind daher ausgeschlossen. Vorab erwähnte Änderungswünsche der Auftraggeber bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeber bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
    2. Die Fotografen können nicht garantieren, dass alle bei der Feier anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert werden, sind jedoch stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann allerdings kein Mangel abgeleitet werden. Die Fotografen sind nicht für die Organisation und Zusammenstellung der zu fotografierenden Gruppen und Sequenzen verantwortlich.

    VI. Haftung

    1. Die Fotografen haften für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
    2. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
    3. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschehen mit größter Sorgfalt. Sollten jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche schwere Krankheit, Todesfall im engsten Familienkreis, Verkehrsunfall etc. die Fotografen zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Die Fotografen bemühen sich jedoch (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Alle geleisteten Anzahlungen werden den Auftraggebern unverzüglich und spätestens binnen dreißig Tagen wieder auf ihr Konto gutgeschrieben.
    4. Sollte es auf Grund anderer Umstände (die in VI.3. nicht genannt wurden) den Fotografen nicht möglich sein, zu dem vereinbarten Fototermin zu erscheinen, bemühen sich die Fotografen (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Alle geleisteten Anzahlungen werden den Auftraggebern unverzüglich und spätestens binnen dreißig Tagen wieder auf ihr Konto gut geschrieben.
    5. Sofern der Hauptauftrag aus welchen Gründen auch immer nicht zustande kommt, die Auftraggeber jedoch die Aufnahmen behalten möchte die im Rahmen eines Pre-Shootings entstanden sind, wird hierfür das Honorar des jeweiligen Shootings fällig. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.
    6. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht den Auftraggebern nur ein Verbesserungsanspruch durch die Fotografen oder dem Labor zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von den Fotografen abgelehnt, steht den Auftraggebern ein Preisminderungsanspruch zu, vorausgesetzt, die Ursache liegt bei den Fotografen. Mangelhaftigkeiten, die im Labor entstanden sind, müssen auch im Labor geltend gemacht werden, für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen liegen in der Natur der Laborchemie und gelten nicht als erheblicher Mangel.
    7. Bei Aufträgen, die die Aushändigung digitaler Dateien inkludieren, ist die anschließende Aufbewahrung digitaler Dateien nicht Teil des Auftrags. Digitale Dateien werden ohne Gewähr aufbewahrt. Jedoch obliegt nach der Übergabe digitaler Dateien die Sorge der Aufbewahrung und Schutz vor Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Feuer und Wasserschäden, den Auftraggebern.

    VII. Honorare, Anzahlung & Storno

    1. Es gilt das vereinbarte Honorar zzgl. aller Nebenkosten. Nebenkosten sind: Kostenpauschale für PKW (EUR 0,70 / gefahrene Kilometer ab Stadtgrenze Klagenfurt), evtl. Übernachtungs- und Reisekosten (z.B. Flug), Gebühren, Eintritt und Auslagen.
    2.Bei Terminverschiebung kann es zu einer Preissteigerung kommen, je nachdem wann der neue Termin stattfindet.
    3. Um die Buchung durch die Auftraggeber verbindlich zu machen, ist eine Anzahlung in der Höhe von 30 % der gebuchten Leistung nach Unterzeichnung des Vertrages und innerhalb der Angebotsgültigkeit zu leisten. Mit der Überweisung der Anzahlung gilt die Vereinbarung als geschlossen und die Buchung wird für beide Seiten verbindlich. Die Auftraggeber erklären mit ihrer Zahlung die Richtigkeit des Angebotes und bestätigen dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Anzahlungsrechnung liegt dem Angebot bei. Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, besteht kein Anspruch auf eine Reservierung des Termins.
    4. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung von den Auftraggebern innerhalb 14 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, wird generell eine Aufwandsentschädigung für Beratung, persönliches/virtuelles Treffen, Erstellung Kostenvoranschlag etc. von 150,- Euro zzgl. Fahrtkosten (sofern Fahrtkosten angefallen sind) fällig. Für Stornierungen ab dem 15.Tag gilt folgende Tabelle für Taufen, Firmungen, Erstkommunionen und dessen Auszahlung des jeweiligen Prozentsatzes (Basishonorar ohne Nebenkosten):
    24-12 Monate vor Buchungstermin 20% des Basishonorars;
    11-9 Monate vor Buchungstermin 40% des Basishonorars;
    8-6 Monate vor Buchungstermin 60% des Basishonorars;
    5-3 Monate vor Buchungstermin 80% des Basishonorars;
    2 Monate vor Buchungstermin 90% des Basishonorars;
    ab 1 Monat vor der Hochzeit 100% des Basishonorars.
    Für Stornierungen ab dem 15.Tag gilt folgende Tabelle für Familien- und Babybauch-Shootings und dessen Auszahlung des jeweiligen Prozentsatzes (Basishonorar ohne Nebenkosten):
    3 Monate vor Buchungstermin 30% des Basishonorars;
    2 Monate vor Buchungstermin 50% des Basishonorars;
    ab 1 Monat vor der Hochzeit 100% des Basishonorars.
    5. Wird am Shooting Tag die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografen nicht zu vertreten haben, überschritten, so erhalten die Fotografen auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
    6. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (siehe Nebenkosten Punkt VII.1.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten der Auftraggeber.
    7. Die Restzahlung (mit Berücksichtigung der Anzahlung) inkl. aller Nebenkosten (siehe Punkt VII.1.) ist mit Erhalt der Rechnung fällig und sofort ohne Abzug zu bezahlen. Der Rechnungsversand wird i. d. R. vor der Bild-/Videofertigstellung & vor der Bild/Videoübergabe getätigt. Bild/Videoübergabe findet in der vereinbarten Form ca. 3-6 Wochen nach dem Shooting Tag statt.
    8. Nach einer Mahnung kommen die Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 4% p.a. zu verzinsen inkl. zuzüglich anfallender Mahnspesen (Portokosten etc.). Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der Auftraggeber zulässig. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten der Auftraggeber.

    VIII. Reisekosten

    1. In Durchführung des Auftrags anfallende Reisekosten (Flug, Bahn, Taxi, Shuttle, Nächtigungen inkl. Frühstück etc.) sowie sonstige damit zusammenhängende Kosten sind – sofern im Vertrag nicht anders festgehalten – nicht im Paketpreis enthalten. Diese Kosten werden in gemeinsamer Abstimmung mit den Auftraggebern festgelegt, berechnet und nach Absprache entweder von den Auftraggebern gesamt oder pauschaliert übernommen. Die Zahlungen der Reisekosten sind von den Auftraggebern unverzüglich nach Auftragsbestätigung – sowie Rechnungseingang – zu tätigen.
    2. Sollte es kurzfristig aufgrund schwerer Krankheit, Todesfälle im engsten Familienkreis oder höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, werden alle geleisteten Reisekosten den Auftraggebern unverzüglich und spätestens binnen dreißig Tagen wieder auf ihr Konto gutgeschrieben.
    3. Im Falle einer Stornierung der Reise und damit einhergehenden Auftragsstornierung durch die Auftraggeber übernehmen die Auftraggeber die gesamten Reisekosten und die damit zusammenhängenden sonstigen Kosten, die bereits angefallen sind/geleistet wurden.

    IX. Höhere Gewalt

    1. Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung 1 Ob 93/00h „höhere Gewalt“ wie folgt definiert: “Höhere Gewalt ist dann anzunehmen, wenn ein außergewöhnliches Ereignis von außen einwirkt, das nicht in einer gewissen Regelmäßigkeit vorkommt bzw. zu erwarten ist und selbst durch äußerste zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch in seinen Folgen unschädlich gemacht werden kann. Unabwendbar ist aber auch jedes nicht außergewöhnliche Ereignis, das trotz aller erdenklichen Sachkunde und Vorsicht nicht abgewendet werden kann.”
    2. Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
    3. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben sich die Parteien über angemessene Maßnahmen zu beraten.
    4. Kann ein geplantes Fotoshooting oder eine Fotoreportage aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, verzichtet ‚Clicklich‘ auf die Bezahlung des vereinbarten Honorars. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht zurückerstattet. Ausnahme: Sollte es nach Absprache zu einer Einigung für einen Ersatztermin (Verschiebung des Fototermins) kommen, werden die Stornokosten und die geleistete Anzahlung gesondert geregelt.

    X. Vertragsstrafe, Schadenersatz
    Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild/Videomaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

    XI. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

    1. Es gilt das österreichische Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
    2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
    4. Für den Fall, das die Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Österreich haben oder ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegen, wird der Wohnsitz der Fotografen als Gerichtstand vereinbart.

    XII. Datenschutz

    Alle übermittelten Daten werden vertraulich und DSGVO konform behandelt. Sämtliche an ‚Clicklich‘ übermittelten Daten der Auftraggeber unterliegen dem Datenschutz und werden von ‚Clicklich‘ an Dritte nur zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten weitergegeben. Die Auftraggeber stimmen mit der Unterfertigung einer solchen Weitergabe ihrer Daten zu, die ebenfalls nach der DSGVO konform behandelt werden.
    Die ‚Clicklich‘ behält sich das Recht vor, sämtliche Daten für die steuerrechtlich relevante Zeit von sieben Jahren aufzubewahren.
    Die Auftraggeber haben aber laut DSGVO das Recht, eine vorzeitige Löschung aller gesammelten Daten von ‚Clicklich‘ zu beantragen.

    XIII. Änderungsvorbehalt

    ‚Clicklich‘ ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. ‚Clicklich‘ wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung der Auftraggeber.

    XIV. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

    Stand: 08. April 2022